Volksschule Bad Vöslau

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Schulstarthilfe 2009

Die Stadtgemeinde Bad Vöslau gewährt für unsere Schulanfänger eine eigene Schulstarthilfe in Höhe von € 50, um den Wegfall der NÖ Schulstarthilfe zumindest teilweise auszugleichen.

 

Folgende Voraussetzungen müssen dafür zutreffen:

  • Ein Kind, das heuer in die 1. Schulstufe eintritt (auch in auswärtigen Schulen, auch Vorschul-Kinder).
  • Mindestens ein zweites Kind im Familienverband, für das noch Kinderbeihilfe bezogen wird.
  • Beide Kinder und mindestens ein Elternteil/Erziehungsberechtigter müssen zum Zeitpunkt des Schulbeginns mit Hauptwohnsitz in Bad Vöslau gemeldet sein.
  • Der Antrag muss bis spätestens 30. Oktober 2009 abgegeben werden.
  • Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung bis spätestens Mitte November.

 

Weitere Erläuterungen erhalten Sie im Rathaus Bad Vöslau bei Herrn Klingelmayer, Tel. 76161-14, der Ihnen gerne für eventuelle Rückfragen zur Verfügung steht.

 

Weitere Informationen erhalten die Erziehungsberechtigten eines Vorschulkindes oder eines Kindes der 1. Klassen auch während des Klassenforums.

 

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