| Regelung der Unterrichts- und Pausenzeiten |
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Somit ergibt sich folgende Regelung der Unterrichts- und Pausenzeiten:
Der Einlass in das Schulgebäude in den Morgenstunden erfolgt eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn um 7.30 Uhr.
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Somit ergibt sich folgende Regelung der Unterrichts- und Pausenzeiten:
Der Einlass in das Schulgebäude in den Morgenstunden erfolgt eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn um 7.30 Uhr.
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